Eine Feuerbestattung ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen (unterzeichnet mit Vor- und Zuname und datiert) vorliegen, aus der der Wunsch nach einer Feuerbestattung klar hervorgeht.Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden. Wir verfügen über die notwendigen Formulare. Wir werden daraufhin die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für eine Feuerbestattung einholen.
Nun hängt es von den Möglichkeiten des gewählten Friedhofes ab, ob die Urne in einem Familiengrab, in einem besonderen Urnengrab oder anonym beigesetzt werden kann. Selbstverständlich beraten wir Sie auch ausführlich bei der Wahl des Friedhofes, da es hier erhebliche Preisunterschiede gibt.
Wir garantieren die Einhaltung der anspruchsvollen ethischen Standards des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und die Einäscherung in einem seriösen Krematorium in Hannover und nicht im weit entfernten Ausland.
In unserem Ausstellungsraum können Sie zwischen diversen Holz- und Metallurnen auswählen.
Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich - jederzeit.
Foto: Schmuck-Urne aus unserer Ausstellung
Das Bestattungshaus Kluge garantiert die Einhaltung der anspruchsvollen ethischen Standards des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und ist berechtigt das Markenzeichen zu führen.